Informationen zur Förderung unserer Kurse durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten
Bildungsangebote der Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern können vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Grundlage des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes gefördert werden soweit Sie den Zuwendungsvoraussetzungen und Themenschwerpunkten entsprechen:
1. Eigenverantwortliche Lebensführung
1.1. Identitäts- und Bewusstseinsbildung
1.2. Ethisch-religiöse Bildung
1.3. Gesundheitsbildung/Präventionsangebote
1.4. Medienpädagogische Bildung
1.5. Persönlichkeit entwickeln durch Identität stiftendes Brauchtum und Kultur
1.6. Familienbildung (erzieherische Themenstellungen, Generationenlernen, Frauen/Männer, Partnerschaft)
2. Übernahme von Verantwortung durch bürgerschaftliches Engagement
2.1. Soziale Bildung und gemeinsames Lernen
2.2. Dorf- und Regionalentwicklung
2.3. Globale Solidarität und Verantwortung
2.4. Bildung für nachhaltige Entwicklung
2.5. Bildungsmaßnahmen zu Rhetorik und Kommunikation
2.6. Entwicklung von Team- und Führungskompetenzen
3. Stärkung des Miteinanders in der demokratischen Grundordnung
3.1. Demokratiebildung im ländlichen Raum
3.2. Wertorientierte politische Bildung
3.3. Kommunalpolitische Seminare
3.4. Politik im ländlichen Raum mitgestalten
4. Förderung der Entwicklung ländlicher Räume
4.1. Herausforderungen des demografischen Wandels für den ländlichen Raum begegnen
4.2. Integrations- bzw. Inklusionsarbeit im ländlichen Raum
4.3. Begleitung von Betriebsübergabeprozessen
4.4. Entwicklung von Sprachfähigkeit
4.5. Begleitung von gesellschaftlichen Übergangsprozessen im ländlichen Raum
4.6. Erzeuger-Verbraucher-Dialog
4.7. Alltagskompetenzen und Ernährungsbildung
4.8. Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Hauswirtschaft
5. Klassische Grundkurse und modulare Grundkurs-Formate